Landreiter (Polizei)
Die Landreiter waren in Deutschland im 17. bis 19. Jahrhundert in einigen Herrschaftsbereichen eine berittene Polizei als Landgendarmerie.
![](http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/77/Strelitzer-Districts-Husaren_Kopie.jpg/170px-Strelitzer-Districts-Husaren_Kopie.jpg)
Beispiele
So waren die Mecklenburg-Strelitzsche Districts-Husaren Soldaten im Landespolizeidienst des Herzogtums Mecklenburg-Strelitz als militärisch organisierte Landgendarmerie zu Pferde.[1] Die Husaren sollten – so der Herzog 1798 – auf das ganze Land gleich verteilt werden. 13 Berittene, darunter ein Wachtmeister, sollten „ohne Rücksicht auf Witterung, Sonn- und Festtage, ihren District durchreiten, und den Bettlern und Vagabonden nachspüren, zu dem Zweck auch die Krüge (Gasthäuser) visitieren...“[2] Das war der Beginn einer Landespolizei.
Auch in größeren Klöstern waren Landreiter als klostereigene Polizei eingesetzt wie z. B. im Kloster Dobbertin in Mecklenburg-Vorpommern.
In Schwerin-Schelfstadt trägt eine Straße den Namen Landreiterstraße.
Siehe auch
- Landreiter, Verwalter einer Landreiterei.
- Landjäger, Mitglied der Landjägerei.