Landreiter (Polizei)

Die Landreiter waren in Deutschland im 17. bis 19. Jahrhundert in einigen Herrschaftsbereichen eine berittene Polizei als Landgendarmerie.

Mecklenburg-Strelitzer Districtshusar

Beispiele

So waren die Mecklenburg-Strelitzsche Districts-Husaren Soldaten im Landespolizeidienst des Herzogtums Mecklenburg-Strelitz als militärisch organisierte Landgendarmerie zu Pferde.[1] Die Husaren sollten – so der Herzog 1798 – auf das ganze Land gleich verteilt werden. 13 Berittene, darunter ein Wachtmeister, sollten „ohne Rücksicht auf Witterung, Sonn- und Festtage, ihren District durchreiten, und den Bettlern und Vagabonden nachspüren, zu dem Zweck auch die Krüge (Gasthäuser) visitieren...“[2] Das war der Beginn einer Landespolizei.

Auch in größeren Klöstern waren Landreiter als klostereigene Polizei eingesetzt wie z. B. im Kloster Dobbertin in Mecklenburg-Vorpommern.

In Schwerin-Schelfstadt trägt eine Straße den Namen Landreiterstraße.

Siehe auch

Einzelnachweise