Kommunalwahlen in der DDR 1979

Wahlen in der Deutschen Demokratischen Republik

Die Kommunalwahlen in der DDR 1979 fanden am 20. Mai 1979 statt. Es waren die siebten Kommunalwahlen in der DDR.

Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik
Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik

Wahlsystem

Es war eine Scheinwahl. Es konnte lediglich über die Einheitsliste der Nationalen Front abgestimmt werden. Die Wahl hatte auf die Stärke der Fraktionen keinen Einfluss. Deren Größe wurde im Voraus festgelegt. Das Wahlrecht der DDR erlaubte auf dem Papier die öffentliche Kontrolle der Wahlauszählung. In der Praxis fand dies aus Angst vor Repressionen nicht statt. Als Zustimmung zur Liste der Nationalen Front wurden alle Stimmzettel gewertet, bei denen nicht alle Kandidaten gestrichen worden waren. Bestimmt wurden die Abgeordneten in Gemeinden, Städten und Kreisen.

Die Kommunalwahlen fanden auch in Ost-Berlin statt. Aufgrund des Viermächte-Status der Stadt Berlin war Ost-Berlin nicht Teil der DDR, die „Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin“ (gemeint war Ost-Berlin) war faktisch jedoch einem Bezirkstag gleichgestellt.

Wahlergebnis

Bei den Kommunalwahlen waren 27.188 Mandate zu vergeben. Daneben wurden 8103 Nachrücker für die 7777 Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen gewählt. In Ost-Berlin wurden neun Stadtverordnetenversammlungen, davon erstmals die des neu geschaffenen Bezirks Marzahn, besetzt. Mehr als 12 Millionen Einwohner waren wahlberechtigt, nach offiziellen Angaben lag die Wahlbeteiligung bei 98,28 %. 212.601 Wahlberechtigte gingen danach nicht zur Wahl. 3717 Stimmzettel waren ungültig. 99,82 % der Wähler stimmten nach den offiziellen Zahlen für die Einheitsliste. 0,18 % oder 21.220 Stimmen wurden als Gegenstimmen ausgewiesen. Am höchsten sei die Ablehnung in Ost-Berlin (0,43 %), am niedrigsten im Bezirk Rostock mit 0,07 % gewesen.

In den Kreistagen bzw. Stadtverordnetenversammlungen der Stadtkreise wurden 27.168 Mandate vergeben. In den Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Städte und Gemeindevertretungen waren dies 170.427 und in den Stadtbezirksversammlungen 3975. Diese verteilten sich nach folgendem Schlüssel (hierbei ist zu beachten, dass die Abgeordneten der Massenorganisationen vielfach ebenfalls SED-Mitglieder waren):

Partei/GruppeAkronymSitze KreistageSitze StadtverordnetenversammlungenSitze Stadtbezirksversammlungen
Sozialistische Einheitspartei DeutschlandsSED499758.430689
Freier Deutscher GewerkschaftsbundFDGB611225.5831189
Christlich-Demokratische Union DeutschlandsCDU194210.024245
Liberal-Demokratische Partei DeutschlandsLDPD18685594253
Demokratische Bauernpartei DeutschlandsDBD187413.493128
National-Demokratische Partei DeutschlandsNDPD19195268255
Freie Deutsche JugendFDJ387317.256659
Demokratischer Frauenbund DeutschlandsDFD271818.751385
KulturbundKB730178890
Vereinigung der gegenseitigen BauernhilfeVdgB/BHG62368644
KonsumgenossenschaftenKonsumgenossenschaften511549369
Nationale FrontNationale Front11883./.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage der Wahl war das Wahlgesetz vom 24. Juni 1976.[1] Die Größe der jeweiligen Kommunalparlamente war durch Beschluss des Staatsrates der DDR vom 7. Dezember 1978 festgelegt worden.[2]

Quellen

  • 99,82 % stimmten für die Einheitsliste; in: FAZ vom 22. Mai 1979, S. 6.
  • Peter J. Lapp: Wahlen in der DDR, 1982, ISBN 3-921-226-16-3, S. 21, 39, 40.

Einzelnachweise