Kabinett Fehrenbach

Reichsregierung

Das konservative Kabinett Fehrenbach existierte vom 25. Juni 1920 bis zum 4. Mai 1921. Aufgrund des Londoner Ultimatums wurde das Kabinett am 10. Mai 1921 vom Kabinett Wirth I unter Beteiligung der SPD abgelöst.

Kabinett Fehrenbach
Vierte Reichsregierung der Weimarer Republik
Constantin Fehrenbachs Unterschrift
Reichskanzler Constantin Fehrenbach
Wahl 1920
Legislaturperiode 1.
Ernannt durch Reichspräsident Friedrich Ebert
Bildung 25. Juni 1920
Ende 4. Mai 1921
Dauer 313 Tage
Vorgänger Kabinett Müller I
Nachfolger Kabinett Wirth I
Zusammensetzung
Partei(en) Zentrum, DVP und DDP
Repräsentation
Reichstag
168/459
Constantin Fehrenbach

Geschichte

         
Insgesamt 459 Sitze

Sie war die erste Reichsregierung der Weimarer Republik, die nicht auf Grundlage der Weimarer Koalition aus SPD, Zentrum und DDP agierte, da diese bei der Reichstagswahl 1920 ihre Mehrheit verloren hatte, und die erste deutsche Regierung unter Ausschluss der Sozialdemokraten seit 1918. Der Zentrumspolitiker Constantin Fehrenbach übernahm nach längerem Zögern die Position des Regierungschefs. Ihm sollten drei weitere Reichskanzler der Zentrumspartei folgen.

Nach einem Jahr Amtszeit zeigten sich jedoch bei der Frage um das Londoner Ultimatum große politische Meinungsverschiedenheiten bei den Koalitionären Zentrum, DDP und DVP, die zum Rücktritt des Kabinetts führten.

Zusammensetzung

Kabinett Fehrenbach
25. Juni 1920 bis 4. Mai 1921
Reichskanzler
Constantin FehrenbachZentrum
Vizekanzler
Rudolf HeinzeDVP
Auswärtiges Amt
Walter Simonsparteilos
Inneres
Erich KochDDP
Justiz
Rudolf HeinzeDVP
Wirtschaft
Ernst ScholzDVP
Arbeit
Heinrich BraunsZentrum
Ernährung und Landwirtschaft
Andreas HermesZentrum
Reichswehr
Otto GeßlerDDP
Finanzen
Joseph WirthZentrum
Schatz
Hans von RaumerDVP
Post
Johannes GiesbertsZentrum
Verkehr
Wilhelm Groenerparteilos
Wiederaufbauvakant

Siehe auch