Iudex ad quem
Iudex ad quem (Latein) ist ein Begriff des römischen Rechts. Er steht für die Zuordnung, nämlich an den „Richter, zu dem es geht“ beziehungsweise „den Richter, der über das Rechtsmittel zu entscheiden hat“ (vergleiche auch Devolutiveffekt). Der Begriff findet meist Verwendung im Zusammenhang mit Verfahren des Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechts.
Den Gegenbegriff bildet iudex a quo. Hier kommt eine Entscheidung von einem Richter, welche überprüft werden soll.
🔥 Top keywords: Wikipedia:HauptseiteShannen DohertyLamine YamalSpezial:SucheThomas Matthew CrooksFußball-EuropameisterschaftNico WilliamsFußball-Weltmeisterschaft 2026Ralf SchumacherFußball-Europameisterschaft 2024Donald TrumpSpecial:MyPage/toolserverhelferleinconfig.jsCarlos AlcarazDani OlmoAttentat auf Donald TrumpOlympiastadion BerlinEnglische FußballnationalmannschaftSpanische FußballnationalmannschaftFußball-Europameisterschaft 2021Fußball-WeltmeisterschaftFelipe VI.Harry KaneLuke PerryÁlvaro MorataLeonyListe der Attentate auf Präsidenten der Vereinigten StaatenFußball-Europameisterschaft 2028Liste der größten AuslegerbrückenThomas HitzlspergerEsther SedlaczekFußball-Weltmeisterschaft 2022AR-15El HotzoLuis de la Fuente (Fußballspieler, 1961)Novak ĐokovićLeonor von SpanienRuth WestheimerFußball-Weltmeisterschaft 2030Bastian Schweinsteiger