Als Hansegraf oder Hansgraf wurden in verschiedenen europäischen Ländern Beamte für Hanse-, Markt- oder Handelsangelegenheiten bezeichnet, so in England, Flandern, Frankreich und in den Niederlanden.[1] In Regensburg war der Hansgraf so viel wie ein Vorstand der Kaufmannsinnung und zugleich Richter in Innungssachen,[2] nachgewiesen seit dem 12. Jahrhundert.[1] In Bremen wurden als Hänsegräven zwei Ratsherren bezeichnet, die das Bürgerbuch führten und bauliche Nachbarschaftsstreitigkeiten schlichteten.[1][2] In der Grafschaft Tirol ist das Hansgrafenamt seit dem späten 15. Jahrhundert nachgewiesen und 1474 in Bozen als „hannsgrafambt in vnnserm lande der graffschafft Tirol“ urkundlich bezeugt.[3]

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