Gasverbrauchseinrichtung
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Eine Gasverbrauchseinrichtung im erweiterten Sinne ist jedes Gerät, das Erdgas zur Energieumwandlung nutzt. Im engeren Sinne wurde die Gasverbrauchseinrichtung über die Richtlinien 90/396/EWG[1] und 2009/142/EG[2] definiert. Die 2023 gültige Verordnung (EU) 2016/426 spricht von „Geräten zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe“.[3]
Demnach gelten als Gasverbrauchseinrichtung
- Geräte, die zum Kochen, zum Heizen, zur Warmwasserbereitung, zu Kühl-, Beleuchtungs- oder Waschzwecken verwendet und mit gasförmigen Brennstoffen bei einer normalen Wassertemperatur von nicht mehr als 105 °C betrieben werden
- Gas-Gebläsebrenner und die zugehörigen Wärmeübertrager
- Geräte, die speziell zur Verwendung in industriellen Verfahren in Industriebetrieben bestimmt sind, wie z. B. Heißgaserzeuger
Nach der Technischen Regel für Gasinstallationen (TRGI) werden Gasverbrauchseinrichtungen als Gasgeräte bezeichnet.
Entsprechende Produkte müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, bevor sie in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden dürfen.
Literatur
Quelltext bearbeiten- Karl Volger, Erhard Laasch: Haustechnik. Grundlagen – Planung – Ausführung. 9. neubearbeitete und erweiterte Auflage. B.G. Teubner, Stuttgart 1994, ISBN 978-3-322-94746-8.
Weblinks
Quelltext bearbeiten- Siebte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Gasverbrauchseinrichtungsverordnung) (7. ProdSV) (abgerufen am 1. Oktober 2020)
- Gasverbrauchseinrichtungen (abgerufen am 1. Oktober 2020)
- Zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen – technische Fragen (abgerufen am 1. Oktober 2020)
- Erdgas in der betrieblichen Gasversorgung und -verwendung (abgerufen am 1. Oktober 2020)