EU-Beamter

überstaatliche Beamte der Europäischen Union

EU-Beamte sind überstaatliche Beamte der Europäischen Union, die unterschiedliche Aufgaben bearbeiten. Sie prüfen beispielsweise EU-Beitrittskandidaten und erstatten Bericht. Die Beamten arbeiten etwa für die Europäische Kommission, das Europäische Parlament oder den Rat, in dem die Mitgliedstaaten vertreten sind. Sie genießen Immunität in Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amtes. EU-Beamte sind je nach ihrer Behörde mit der Ausführung und Kontrolle von europäischem Recht betraut und arbeiten dabei oft mit den Mitgliedstaaten zusammen. So überwacht die Kommission die Einhaltung der EU-Verträge und kann dabei gegen Unternehmen ebenso rechtlich vorgehen wie gegen einzelne Regierungen.

Die EU-Beamten gehören zum europäischen öffentlichen Dienst.

Europäisches Dienstrecht

Das europäische öffentliche Dienstrecht (kurz: das europäische Dienstrecht) hat im Bereich des öffentlichen Dienstrechts sowie bei der Entwicklung individualschützender Grundsätze in der Richterrechtsprechung eine Vorreiterrolle eingenommen. Zu nennen sind hier die Grundsätze der Gleichbehandlung, das Diskriminierungsverbot, die Fürsorgepflicht der Anstellungsbehörde, die verwaltungsrechtliche Selbstbindung, der Vertrauensschutz und der Grundsatz von Treu und Glauben; auf Verfahren bezogen kommen das Anhörungsrecht und die Begründungspflicht hinzu.[1]

Dem europäischen Dienstrecht wird eine starke Ausstrahlung auf die Angleichung des innerstaatlichen Dienstrechts und eine Vorbildrolle bei der europäischen Integration zugesprochen.[2]

Für Rechtsstreitigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Beamten oder sonstigen Bediensteten war das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union zuständig.

Status

EU-Beamte unterliegen eigens einem besonderen europarechtlichen Statut.[3]

Die Gehaltsentwicklung ist nach einem Indexverfahren gemäß der Kaufkraftentwicklung festgelegt.

EU-Beamte ebenso wie diejenigen, die nicht gemäß dem EU-Beamten-Status beschäftigt sind (Agents contractuels), sind von den durch das jeweilige Arbeits- oder Sozialrecht ihres Entsendungs- oder Wohnlandes gegebenen Schutzbestimmungen ausgenommen.[4] Das Auswärtige Amt empfiehlt deutschen Bewerbern daher die soziale Absicherung für Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflege, Rente für den Fall ihrer Rückkehr nach Deutschland zu prüfen und eine freiwillige Arbeitslosenversicherung, eine Anwartschaft bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, eine freiwillige Pflegeversicherung und ggf. freiwillige Nachzahlungen zur deutschen Rentenversicherung in Betracht zu ziehen.[5]

In der Gewerkschaft Union syndicale sind 1.067 der 10.000 EU-Beamten zusammengeschlossen, die in Luxemburg beschäftigt sind.[6]

EU-Beamtengehälter (nicht jedoch andere Einkommensarten von EU-Beamten, z. B. Mieteinnahmen oder Zinsen) sind von nationalen Einkommensteuern befreit. Stattdessen unterliegen die Beamtengehälter einer progressiven Gemeinschaftssteuer, die abhängig vom Gehalt zwischen 8 und 45 Prozent liegt und wieder dem EU-Haushalt zugeführt wird.[7]

Das Gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem für die Organe der Europäischen Gemeinschaften (GKFS) sichert im Ruhestand befindliche Beamte sowie gemäß Statut unterhaltsberechtigte Personen. Es stützt sich auf Beiträge der aktiven und pensionierten (aus dem Dienst ausgeschiedenen) Mitglieder sowie auf Beiträge der Organe in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber.[8] Nach Angabe der Gewerkschaften gibt es private Zusatzversicherungen, um die Lücken dieser Absicherung zu überbrücken.[9][10]

Einzelnachweise