Datei:Leitsteine nach Tafel VIII zu RAL 1937, 4. Auflage, Dezember 1942.svg

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Beschreibung

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Deutsch: Leitsteine an Straßen erster und zweiter Ordnung sowie an Reichsstraßen wie sie die Verordnung vom Dezember 1942 festgelegt hat. Die Steine sollten zu jeder Witterung und jeder Tageszeit eine sichere und leichte Benutzung der Straßen ermöglichen. Die Steine waren so aufzustellen daß sie die Straßenbenutzer, insbesondere die Fahrzeugführer, gut und rechtzeitig sehen konnten.
Datum
QuelleVorläufige Richtlinien für den Ausbau der Landstraßen, Verlag Volk und Reich, 4. Auflage, Ausgabe Dezember 1942, Anlage, Tafel VIII
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Public domainDiese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist gemeinfrei. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 UrhG).

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